Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

I. Geltungsbereich

Unsere nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn dann nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird und regeln diesen anschließend, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen.

II. Angebot

Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder den Frachtführer zustande. Angebote und die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir berechtigt nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

III. Lieferung

Lieferfristen und -termine gelten als annähernd vereinbart. Vorzeitige Lieferung ist zulässig. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. Filiale. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Sollte die Auslieferung der Ware verzögert werden, so kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Im Fall der Nichterfüllung durch den Käufer können wir den uns entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Offensichtlich unrichtige oder unvollständige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

IV. Versand und Gefahrenübergang

Wir behalten uns die Wahl des Transportweges und -mittel vor. Wir liefern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur im Inland per Bar-Nachnahme auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

V. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

VI. Preise und Zahlungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Preise ausschließlich in EUR und excl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ab Lieferort ausgedrückt. § 454 BGB findet keine Anwendung. Für Bestellungen zum Versand mit einem Bruttowarenwert von unter EUR 125,- berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von EUR 15,-. Kosten für Verpackung, Transport, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Bei direktem Verkauf ab Lager oder Filiale hat die Bezahlung in Bar zu erfolgen. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart,  innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

VII. Verpackung

Wir liefern die Ware in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung.

VIII. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei der von uns gelieferten Hardware leisten wir in dem Umfange Gewähr, wie der Hersteller hierfür eintritt. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer ist berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Dabei gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache, und die Wandlung und Minderung können nur in Ansehung dieser verlangt werden.
Die Haftung beschränkt sich bei Geräten, die älter sind als drei Monate, in jedem Fall auf den bei Wandlung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis.
Bei Wandlung aus anderen Gründen wird immer der aktuelle Verkaufspreis, jedoch höchstens der Verkaufspreis aus der Rechnung zugrunde gelegt.
Eine Haftung für eventuelle Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine Haftung.
Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind folgende Punkte besonders zu beachten:
a) Zur Bearbeitung sind Lieferschein oder Rechnung unbedingt beizulegen.
b) Die beanstandete Ware ist uns mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung in der Orginalverpackung zur Verfügung zu stellen.
c) Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind, werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst.
d) Schäden, die durch Fremdeingriffe entstanden sind, gehen nicht zu unseren Lasten und werden ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst.
e) Transportschäden sind dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen.
f) Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart ist, jede Gewährleistung ausgeschlossen.

IX. Software

Stellen wir Software zur Verfügung, so wird dem Besteller hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software in unveränderter Form und für die in der Beschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Software und die dazugehörende Dokumentation dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Besteller darf Programme nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit an den Besteller der gelieferten Software erfolgen gegen Berechnung.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dortmund. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist nach unserer Wahl Dortmund oder der Sitz des Käufers.

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